Geschlechterkampf
Bundesgesetzblatt
III. Verordnung: Artgerechte Haltung von Männern
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Bundesgesetzblatt
für Deutschland
.Jahrgang 1998 Ausgegeben am 19. Juni
1998 Teil 1
III. Verordnung: Artgerechte Haltung von Männern
Aufgrund des § 32 a, Abs. 4 des Artenschutzgesetzes BGBL Nr.
584/1973,
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1985, wird im
Einvernehmen mit der Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz verordnet:
Artikel 1
Allgemeine Bestimmungen
Sich einen Mann zu halten, ist bei weitem nicht mehr so
problemlos wie
zu Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob sich
der Griff
zum Mann überhaupt noch lohnt.
Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes,
die
jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei davon sollte der
Auserwählte
aber laut BGBL Nr. 584/1973 unbedingt aufweisen:
§ 1, Abs. 1 Er sollte nützlich sein (d. h. handwerkliche
Fähigkeiten,
fleißig im Haushalt und eine Wucht im Bett...)
Abs. 2 Er soll herzeigbar sein (d. h., sein Aussehen sollte
kein Mitleid
erregen)
Abs. 3 Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn
§ 2
zutrifft.
§ 2 Er ist reich.
Artikel 2
Tips und Empfehlungen
§ 3 Abs. 1 Anschaffung:
Nehmen Sie sich genügend Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens
und
überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht
dazu bei,
daß die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, noch
weiter
steigt.
Abs. 2 Ernährung:
Wie der Mensch ist auch der Mann ein Allesfresser. Man sollte
ihm neben
Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse vergönnen.
Vorsicht jedoch
bei Überfütterung! Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich
und kann
nicht mehr so schnell arbeiten.
Abs. 3 Unterbringung:
Man sollte ihn nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst
depressiv
wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten
hat
(Gartenarbeit), sollte ihn möglichst einmal täglich ins Freie
führen, wo
er etwas Auslauf hat.
Abs. 4 Pflege:
Sorgen Sie dafür, daß er sich einmal am Tag wäscht. Um
Verletzungen
vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten
werden.
Abs. 5 Ausbildung:
Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten
Mannes.
Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von
entsprechenden
Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der
wichtigsten
Befehle wie "Fuß", "Platz",
"kusch" und "hol's" erleichtert die Haltung
des Mannes erheblich und ist - selbst entgegen bestehender
Theorien -
von Männern erlernbar.
Abs. 6 Fortpflanzung:
Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich
auch
dementsprechend. In speziellen Fällen empfiehlt sich die
Kastration,
denn ein ständig brunftiger Mann ist nur bedingt
arbeitsfähig.